DUNAVOX – ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AVLB)

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AVLB“) gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Dunavox Kft. („Lieferant“). Durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung erkennt der Käufer („Kunde“) diese Bedingungen als verbindlich an. Die AVLB sind jeder Rechnung beigefügt und bilden einen integralen Bestandteil jeder Transaktion.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer speziellen schriftlichen Vereinbarung und diesen AVLB gehen die besonderen Bestimmungen der speziellen Vereinbarung vor.
Diese AVLB ersetzen alle vorherigen Versionen und gelten für sämtliche nachfolgenden Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich aufgehoben oder ersetzt werden.

2. Preise

Alle angegebenen Preise sind unverbindliche, empfohlene Preise und verstehen sich ausschließlich Steuern, Abgaben und Transportkosten. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro (EUR) ausgewiesen. Preisänderungen können gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vertrags oder Preisabkommens sowie aufgrund technischer oder kaufmännischer Anpassungen von Dunavox erfolgen.

3. Abbildungen und Beschreibungen

Alle in Katalogen, auf Websites oder in Marketingunterlagen enthaltenen Maße, technischen Angaben und Beschreibungen dienen lediglich der allgemeinen Information und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder zurückgezogen werden. Maßgeblich sind stets die technischen und Installationsunterlagen, die der Ware bei Lieferung beiliegen. Aus späteren Änderungen veröffentlichter Materialien können keine Ansprüche abgeleitet werden.

4. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen

Zahlungen gelten nur dann als erfüllt, wenn sie direkt an den Lieferanten durch Banküberweisung auf das auf der Dunavox-Rechnung angegebene Konto erfolgen. Rechnungen sind gemäß den auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Streitigkeiten über Rechnungen berechtigen den Kunden nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Verzugsfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich acht (8) Prozentpunkten), die automatisch ab dem Tag nach Fälligkeit ohne Mahnung anfallen. Für jede verspätete Rechnung ist eine pauschale Mahngebühr von 40 EUR fällig, unbeschadet des Rechts von Dunavox, zusätzlich tatsächlich entstandene angemessene Beitreibungs-, Anwalts- oder Gerichtskosten sowie Gebühren externer Inkassodienste geltend zu machen.
Teilzahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, danach auf die Hauptforderung angerechnet.

5. Bestellungen und Änderungen von Bestellungen

Bestellungen sind verbindlich, sobald sie von Dunavox schriftlich bestätigt wurden (durch Auftragsbestätigung oder gleichwertige Mitteilung). Änderungen oder Stornierungen durch den Kunden müssen innerhalb von sechs (6) Werktagen nach dem ursprünglichen Bestelldatum schriftlich beantragt werden.
Unterlässt der Kunde eine Bestätigung oder einen Einspruch innerhalb dieser Frist, gilt die Bestellung als vorbehaltlos angenommen – einschließlich der in der Bestellung und der entsprechenden Auftragsbestätigung angegebenen Preise, Mengen und voraussichtlichen Lieferzeiten.
Nach Ablauf dieser Frist kann die Bestellung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Dunavox geändert werden. Spätere Änderungen können zu zusätzlichen Verwaltungs- und Logistikkosten führen, die Dunavox berechtigt ist, in Rechnung zu stellen. Solche Änderungen können Lieferzeiten oder Preise nach Ermessen von Dunavox beeinflussen. Wiederholte nachträgliche Änderungen können Auswirkungen auf künftige Geschäftsbedingungen oder Lieferplanungen haben.

Alle Lieferungen werden im Voraus mit dem Käufer abgestimmt (per E-Mail, Telefon oder auf andere bestätigte Weise); sollte jedoch ein Lieferversuch durch Transportunternehmen (z. B. Liegl & Dachser) aufgrund einer geschlossenen Betriebsstätte, Nichterreichbarkeit des Empfängers oder fehlender Rückmeldung auf den vorab mitgeteilten Liefertermin erfolglos sein, werden alle daraus resultierenden zusätzlichen Zustellversuche und die damit verbundenen Kosten, die Dunavox entstehen, dem Käufer in Rechnung gestellt.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags (einschließlich Nebenkosten und Zinsen) bei der Dunavox Kft. Der Kunde darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder veräußern, verpfänden noch anderweitig darüber verfügen, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dunavox. Bei Nichtzahlung ist Dunavox berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zurückzufordern.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen bestehen, vorbehaltlich der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften.

7. Lieferbedingungen, Transport und Gefahrenübergang

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen alle Lieferungen „EXW“ (Ex Works) ab Lager Dunavox. Liefertermine sind unverbindlich; Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zur Stornierung noch zu Schadensersatzforderungen. Bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit wird Dunavox einen voraussichtlichen Liefertermin oder eine geeignete Ersatzlieferung anbieten.
Etwaige Transportschäden sind bei Warenannahme festzuhalten und vom Frachtführer schriftlich zu bestätigen.
Incoterms® 2020. Lieferklauseln in Auftragsbestätigungen werden gemäß Incoterms® 2020 ausgelegt; die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht gemäß der vereinbarten Klausel über. Mangels anderweitiger Vereinbarung gilt EXW.
Nach Gefahrenübergang trägt der Kunde die Verantwortung für Entladung, Kontrolle und Versicherung.

8. Prüfung und Abnahme (3 Werktage)

Der Kunde hat die Ware bei Lieferung unverzüglich zu prüfen. Sichtbare Abweichungen, Mengenfehler oder Transportschäden sind bei der Entladung auf dem Frachtpapier zu vermerken und innerhalb von drei (3) Werktagen nach Lieferung schriftlich, mit Beweismaterial (z. B. Fotos, Seriennummern), an Dunavox zu melden. Die Nutzung der Ware gilt als Abnahme.
Unterlässt der Kunde eine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als vorbehaltlos angenommen.

9. Umtausch und Rückgabe

Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Dunavox akzeptiert. Wurde fehlerhafte Ware bereits eingebaut, werden Kosten für Ein- oder Ausbau nicht erstattet. Rückgaben oder Umtausche werden abgelehnt, wenn Schäden durch äußere Einflüsse (Transport, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Installation oder unbefugte Reparatur) verursacht wurden.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Geschäftskunden nicht.

10. Lieferaussetzung

Dunavox ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder Bestellungen zu stornieren, wenn der Kunde vertragliche oder Zahlungs­verpflichtungen – auch teilweise – nicht erfüllt.

11. Produkte, Verpackung, Abfallwirtschaft (EPR) und F-Gase

Hat Dunavox keine lokale Niederlassung und stellt Exportrechnungen direkt aus, gilt der Käufer im Bestimmungsland als Importeur und trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher nationaler Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), einschließlich WEEE-Registrierung, Meldepflichten und Finanzierung der Rücknahme/Recyclingkosten, sowie für die Bereitstellung aller Konformitätsunterlagen gegenüber den Behörden.
Sofern nationale Vorschriften dies verlangen, hat der Importeur die EPR-Registrierungsnummern von Dunavox auf Rechnungen oder in den entsprechenden Systemen anzugeben.
F-Gas-Erklärung. Die inländischen Weinkühler von Dunavox enthalten keine fluorierten Treibhausgase (F-Gase); daher finden die EU-Vorschriften zur F-Gas-Handhabung und Zertifizierung keine Anwendung.

12. Höhere Gewalt

Dunavox haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, behördlicher Maßnahmen, Pandemien, Streiks, Transportstörungen, Lieferantenausfälle oder Rohstoffmangel. Die Leistungspflicht ruht für die Dauer des Ereignisses.

13. Garantie

Dunavox-Produkte verfügen über eine 36-monatige Garantie auf Teile und Arbeitskosten, die über die gesetzlich vorgeschriebene Standardgarantie von 24 Monaten hinausgeht. Wird das Produkt innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf auf www.dunavox.com registriert, wird die Kompressorgarantie um weitere zwei (2) Jahre verlängert, sodass der Kompressor insgesamt fünf (5) Jahre Garantie erhält. Die Garantie ist nur im Land des Kaufs gültig.

Die Serviceabwicklung und die damit verbundene Kostenübernahme sind in gesonderten vertraglichen Vereinbarungen zwischen Dunavox und seinen Partnern detailliert geregelt.

Garantieansprüche müssen den Kaufnachweis und – falls zutreffend – die Registrierungsbestätigung enthalten. Die Garantie umfasst Arbeitszeit, Ersatzteile und Transportkosten, die für die Reparatur erforderlich sind. Der Ausbau und Wiedereinbau von Einbaugeräten liegt in der Verantwortung des Endnutzers. Aus Sicherheitsgründen wird kein Vor-Ort-Service für Geräte durchgeführt, die höher als zwei Meter über dem Boden installiert sind.
Ausnahmen. Kein Garantieanspruch besteht bei: Transport- oder Umzugsschäden; Kratzern, Glasbruch, beschädigten Ablagen oder Griffen; unsachgemäßer Installation oder Nutzung; falschem Stromanschluss oder instabiler Spannung; unbefugten Reparaturen oder Änderungen; Naturereignissen; ästhetischem Verschleiß oder Verfärbung; Verderb von Wein oder anderen Inhalten; allgemeinem Verschleiß. Dunavox haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Beeinträchtigung von Wein oder umgebenden Materialien.
Die verlängerte Garantie gilt nicht für gewerbliche Installationen oder den Weiterverkauf.

14. Kundendienst

Alle Garantie- oder Serviceanfragen sind ausschließlich über das auf der jeweiligen Länderseite verfügbare Serviceformular auf www.dunavox.com einzureichen. Reparaturen werden ausschließlich durch Dunavox koordiniert und von autorisierten Servicepartnern durchgeführt.

15. Herstellergarantie

Die Produkte sind durch die offizielle Herstellergarantie gemäß den geltenden EU-Verbraucherschutz- und Produktsicherheitsvorschriften abgedeckt. Die Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Eine im Rahmen der Garantie erfolgte Reparatur oder ein Austausch verlängert oder erneuert die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
Soweit zwingende nationale Verbraucherschutzgesetze abweichende Regelungen vorsehen, gehen diese den Bestimmungen dieser AVLB vor.

16. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Dunavox nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden – einschließlich entgangenen Gewinns, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust –, die aus dem Verkauf, der Lieferung, der Installation oder der Nutzung der Produkte entstehen.
Die Gesamthaftung von Dunavox ist auf den Rechnungswert des betroffenen Produkts begrenzt.
Nichts in diesen Bedingungen schließt eine Haftung von Dunavox für Tod, Körperverletzung oder Betrug aus, soweit eine solche Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig wäre.

17. Datenschutz (DSGVO)

Dunavox verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Die Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung, Garantie- und Kundendienstbearbeitung verwendet. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzrichtlinie von Dunavox unter www.dunavox.com/privacy verfügbar.

18. Geistiges Eigentum

Alle Rechte des geistigen Eigentums an Katalogen, Fotografien, Zeichnungen, Spezifikationen, Software und Marken verbleiben bei Dunavox. Jede Vervielfältigung oder Nutzung über den Weiterverkauf von Dunavox-Produkten hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Dunavox. Durch die Lieferung der Ware wird keine Lizenz erteilt.

19. Handelsrechtliche Compliance (Sanktionen / Exportkontrolle / Antikorruption)

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche geltenden Vorschriften zu Exportkontrolle, Sanktionen, Korruptions- und Geldwäschebekämpfung einzuhalten. Dunavox ist berechtigt, die Leistung auszusetzen, wenn Lieferung, Zahlung oder Erfüllung gegen solche Vorschriften verstoßen würde.

20. Aufrechnung und Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Eine Abtretung von Rechten oder Pflichten aus einem Vertrag mit Dunavox bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Dunavox.

21. Produktsicherheit und Rückruf

Der Kunde verpflichtet sich, Dunavox unverzüglich über etwaige Sicherheitsvorfälle oder vermutete Nichtkonformitäten zu informieren und bei allen Korrekturmaßnahmen oder Rückrufen in angemessenem Umfang mitzuwirken, einschließlich Kundeninformation und logistischer Unterstützung.

22. Digitale Elemente und Firmware (falls zutreffend)

Enthalten Produkte Software oder Firmware, kann Dunavox Aktualisierungen zur Sicherheit, Funktionalität oder Rechtskonformität bereitstellen. Der Kunde (bzw. Endnutzer) hat solche Aktualisierungen unverzüglich zu installieren. Firmware-Updates implizieren keine neuen Funktionen oder Leistungsmerkmale über gesetzlich erforderliche Sicherheits- und Konformitätsupdates hinaus. Dunavox übernimmt keine Verpflichtung zur Unterstützung neuer Drittanbieterplattformen oder Integrationen.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Verkäufe unterliegen ungarischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Dunavox Kft., soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften der EU nichts anderes bestimmen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

24. Sprache und Auslegung

Im Falle von Abweichungen zwischen übersetzten Fassungen dieser Bedingungen ist ausschließlich die englische Fassung maßgeblich.

25. Beifügung zu Rechnungen

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden jeder Rechnung beigefügt und gelten mit Zahlung oder Annahme der Lieferung als akzeptiert. Kunden sollten die AVLB vor jeder Transaktion sorgfältig prüfen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AVLB und den besonderen Rechnungsbedingungen gelten diese AVLB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

26. Wichtige Hinweise

Die Installations- und Bedienungsanleitungen sind vor der Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen. Eine unsachgemäße Installation (z. B. unzureichende Belüftung oder Schrägstellung) kann die Leistung beeinträchtigen oder zum Verlust der Garantie führen. Die Installation muss gemäß den technischen Zeichnungen und Anweisungen erfolgen, die der Ware bei Lieferung beiliegen. Die Nichtbeachtung der Installationsvorschriften kann zu Leistungseinbußen oder zum Ausschluss von Garantieansprüchen führen. Alle Maßangaben in den technischen Unterlagen sind in Millimetern (mm) angegeben.